Jagdhaftpflichtversicherung
Als Jäger sollte man um die Gefahr wissen, die davon ausgeht wenn man mit Waffen hantiert, aber ebenso auch die wenn es um den Jagdhund geht. Schnell kann sich ein ungewollter Schuss lösen, eine sich verirrende Kugel einen Spaziergänger verletzen, der Jagdhund beißt einen Waldläufer oder der Jäger verwechselt einen fremden Hund mit Wild und erschießt diesen, solche Jagdunfälle können jederzeit passieren.
Damit der Jäger geschützt ist, gibt es die Jagdhaftpflicht- versicherung, ohne diese Jägerversicherung darf kein Jäger auf die Pirsch. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist nach dem Bundesjagdgesetz eine Pflichtversicherung für jeden Jäger. Zum Versicherungsschutz gehören alle Schäden gegenüber Dritten bei Ausführung der Jagd, auch das Halten und Führen von Jagdhunden ist mitversichert, auch außerhalb der Jagd, dies bedeutet das der Jäger für den Jagdhund keine zusätzliche Tierhalterhaftpflicht oder Hundeversicherung mehr benötigt, die normalerweise eine der wichtigsten Tierversicherungen sein sollte.
Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt vor finanziellem Ruin, wenn wirklich einmal ein Personenschaden eintritt. Auch übernimmt die Versicherung die Prüfung ob überhaupt ein Schadensanspruch gegenüber dem Jäger besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Natürlich übernimmt die Versicherung auch jegliche Prozesskosten bei unberechtigten Ansprüchen, sowie die Kosten bei berechtigten Ansprüchen. Die Jagdhaftpflichtversicherung kostet je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedliche Beiträge im Jahr und umfasst dementsprechend auch unterschiedliche Leitungen im Schadensfall. Jeder Jäger sollte sich vorher genau über die für ihn geeignete Versicherung informieren, bevor er diese abschließt, denn ohne richtigen Schutz ist das Jagen weder erlaubt, noch beruhigend für den Jäger selber. Erst wer eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies auch nachweisen kann, bekommt den Jagdschein.
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