Hunde Versicherung Kombi – mehr Schutz

Die Hunde Versicherung in Kombination bietet einen umfassenden Schutz für alle Hundehalter. Enthalten ist eine Hundehaftpflicht-Versicherung, eine Hunde-Operationsversicherung, eine Unfallkrankenhaustagegeld- und eine Tierhalter-Rechtsschutz-Versicherung. Damit ist man gegen alle Eventualitäten gerüstet. Die Hundehaftpflicht-Versicherung besticht mit einer Deckungssumme von 15 Millionen Euro. Sie ist besonders wichtig, da ein Tierhalter für alle Schäden haftbar gemacht werden kann, die dessen Tier verursacht. Dabei kann es zu Millionenschäden kommen, insbesondere dann, wenn Unfälle im Straßenverkehr aufgrund des Hundes entstehen. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt vor genau diesen Schäden. Auch Mietsachschäden sind bis zu 15 Millionen Euro eingeschlossen, genauso wie jeder andere, der den Hund hütet, versichert ist.

Die Hunde-Operationsversicherung übernimmt 100 Prozent der Kosten, die für eine notwendige Operation anfallen. Außerdem werden Tierarztgebühren und Untersuchungen übernommen, die in Vorbereitung der OP entstehen. Ist der Hund bei der Aufnahme in die Versicherung bereits sechs Jahre und älter, werden allerdings nur noch 80 Prozent der Kosten übernommen. Zusätzlich enthalten ist ein Krankenhaustagegeld bei Unfällen in Höhe von 20 Euro pro Tag.

Die Rechtsschutzversicherung für den Tierhalter bietet die Kostenerstattung bei Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund des Hundes oder Tierhaltung an sich entstehen. Das Krankenhaustagegeld, welches ein weiteres Produkt in der Hunde Kombi Versicherung ist, bietet hingegen dem Halter Schutz. Er ist damit vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, zum Beispiel beim Gassi gehen geschützt. Bereits ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes erhält der Tierhalter ein Tagegeld von 20 Euro.

Die Kombi Versicherung für den Hund kann als einfacher Jahresvertrag abgeschlossen werden oder als 5- bzw. 10-Jahres-Vertrag. Bei letzterem besteht immer nach drei Jahren die Möglichkeit einer Kündigung, wie es das Versicherungsvertragsgesetz von 2008 vorsieht.

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